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ÖSTERREICHISCHER ARBEITER SÄNGERBUND
Bundeskanzleramt

b_400_400_16777215_00_images_18704.jpg Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Chorleiterinnen und Chorleiter, liebe Freundinnen und Freunde des Arbeiterliedes!

Nach wie vor sind wir telefonisch immer (zu normalen Bürozeiten) zu erreichen. Nach Ende der strengen Quarantäne und Beginn der Lockerungen sind wir nun auch wieder öfter im Büro, um wichtige Arbeiten nachzuholen.
Wie ihr aus den Medienberichten sicher mitbekommen habt, mussten sehr viele Fortbildungsveranstaltungen leider storniert werden – andere werden wir auf einen späteren Zeitpunkt verschieben!

Verhaltensempfehlungen für Chöre

Grundsätzlich gelten für Chöre die gleichen Vorschriften wie für einen Arbeitsplatz (§ 10 Art. 10).

  • Gemäß dieser Verordnung muss ein Mindestabstand von einem Meter bei Proben eingehalten werden, sofern durch andere Maßnahmen das Infektionsrisiko nicht minimiert werden kann.  
  • Die Verpflichtung zum Tragen von einem Mund-Nasen Schutz kann nur im gegenseitigen Einvernehmen eingeführt werden.

"Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams, der Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden."

Das eröffnet Chören einige Möglichkeiten, ihren Probenbetrieb durchzuführen und dabei das Infektionsrisiko zu minimieren:

  • Singen mit Mund-Nasen Schutz: Hier haben sich gerade im künstlerischen Bereich Plexiglasschilde bewährt
  • Contact-Tracing: Das bedeutet, dass dokumentiert wird, wer in der Nähe zu wem sich bei den Proben aufgehalten hat (Photo oder Skizze)
  • Aufstellen der Bestuhlung in Form eines Schachbrettmusters
  • Aufteilen des Chores: z.B. jede Stimme probt alleine.
  • Verlegung der Proben ins Freie oder in größere Proberäumlichkeiten
  • Alle Stunden 10 Minuten lüften. 
  • Das Betreten des Proberaums so zu organisieren, dass es zu keinen Kontakten kommt
  • unter Umständen Bodenmarkierungen anbringen, um Abstände zu markieren.
  • Eigene Notenmappen bzw. Notenhefte für jeden Sänger
  • an Eigenverantwortung der Chormitglieder immer wieder erinnern
  • Desinfiktionsmittel zur Verfügung stellen
  • Nach den Proben auf die jeweiligen Verordenungen bei zwischenmenschlichen Kontakten achten.

Verantworlich für die EInhaltung der Bestimmungen sind sowohl die Obleute als auch die Chorleiter. Diese sind auch angehalten, die Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden zu dokumentieren.


„Sang frei“

Eure Bundesbüroteam aus Tirol